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Sicherheit

Die Anwendung von Laserstrahlung ist nicht ungefährlich,
deshalb hat für uns das Thema Sicherheit absolute Priorität!!

Für die angebotenen Lasershows kommen
Projektoren der Laserschutzklasse 4 zum Einsatz.
Auf jeder Lasershow ist die Anwesenheit eines
Laserschutzbeauftragten (nach GUV-V B2 § 6) nötig.
Die   Installation, Planung sowie der betriebliche Ablauf der Lasershows
erfolgt nach den z. Zt. gültigen Laserschutzbestimmungen lt. UVV   Laserstrahlung BGV B2.

In jedem Laser ist eine zusätzliche Sicherheitsschaltung (Not-Aus) integriert.
Unsere Laser unterliegen ständiger Wartung um größtmögliche Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
Jeder Laser besitzt ein TüV-Siegel.
Laserklassen
Die Klasse einer Lasereinrichtung im Sinne der  Unfallverhütungsvorschrift (UVV) kennzeichnet, dass durch die  zugängliche Laserstrahlung bedingte Gefährdungspotential nach Maßgabe  folgender Bedingungen:
 

Klasse 1: Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich.

Klasse 2:  Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich  (400 bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 s)  auch für das Auge ungefährlich.

Klasse 3A:  Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der  Strahlenquerschnitt durch optische Instrumente z.B. Lupen, Linsen,  Teleskope verkleinert wird. Ist dies nicht der Fall, ist die ausgesandte  Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm) bei  kurzzeitiger Einwirkdauer (bis 0,25 s) und in den anderen  Spektralbereichen auch bei Langzeitbestrahlung ungefährlich.

Klasse 3B: Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge, häufig auch für die Haut.

Klasse 4:  Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und  gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich  sein. Die Laserstrahlung kann Brand- und Explosionsgefahr verursachen.

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